weiß nicht, ob das der richtige bereich ist...?
Wann Zusatzstoffe nicht angeführt sein müssen
Bei der Herstellung von Kartoffelpüreeflocken wird z.B. der Zusatzstoff Diphosphat (E 450) eingesetzt. Er verhindert eine Graufärbung der Kartoffeln bis zur Trocknung und ist daher in der Zutatenliste des Produktes Püreeflocken anfgeführt. Werden diese Püreeflocken aber zu einem Fertiggericht auf Trockenkartoffelbasis weiterverarbeitet, so hat der Zusatzstoff für dieses Erzeugnis keine technologische Wirkung mehr und muss deshalb auf dem Fertiggericht nicht genannt werden.
ich finde das schon krass. wenns ein allergen ist, müssens sies wohl schon angeben.
aber wenn nicht, dann sind da auf jeden fall sicher ne menge stoffe in som lebensmittel drin, von denen man als käuferin keine ahnung hat. find ich beunruhigend.